Informationen für Eltern
Hebammen unterstützen werdende Eltern in der Schwangerschaft, bei Geburt und während der Wochenbettzeit bis zum Ende der Stillzeit.
Jede Frau kann während Ihrer Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Für alle darin aufgeführten Leistungen gilt: ihre Erbringung setzt keine zusätzliche Zuzahlung Ihrerseits voraus.
Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenkasse informieren.
Hebammenhilfe – was steht Ihnen zu?
Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985), der Berufsordnungen der Länder und den Mutterschaftsrichtlinien.
Beratung und Information
Persönlich bei Ihnen zu Hause, in einer hebammengeleiteten Einrichtung, telefonisch oder über ein Kommunikationsmedium – zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft können Sie mit der Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung treten und sie um Rat fragen. Sie wird Sie zu allen Fragen der Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts, des Stillens, der Beikosteinführung und in der Zeit danach beraten.
- Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft
- Partnerschaft und Sexualität
- Vorbereitung auf das Kind
- Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
- Sozialen Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt.
- Vorgespräch zu Fragen der Schwangerschaft und Geburt
Betreuung
Ihre Hebamme ist eine wichtige Kontaktperson während Ihrer gesamten Schwangerschaft und betreut Sie rundherum vom Beginn ihrer Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.
Schwangerenvorsorge
Hebammen führen auch Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen durch, ab Feststellung der Schwangerschaft und Ausstellen des Mutterpasses. Diese Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert, z.B. Fragen nach Ihrer Befindlichkeit, allgemeine Beratung, Gewichts- und Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe Ihres Kindes, Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes.
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen hilft Ihnen Ihre Hebamme auch bei Ihnen Zuhause. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe. Bei vorzeitigen Wehen oder schwangerschaftsspezifischen Erkrankungen (Gestose) betreut Sie Ihre Hebamme in Zusammenarbeit mit Ihrer/m betreuenden Ärztin/Arzt.
Geburtsvorbereitung
Zur Vorbereitung auf die Geburt können Sie zwischen verschiedenen Kursformen wählen, allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner. (Die Partnergebühr wird von manchen Krankenkassen, z.Teil anteilsmäßig, übernommen, ansonsten muss sie privat entrichtet werden.) In diesen Kursen werden Sie (ggf. gemeinsam mit Ihrem Partner) informiert über körperliche und psychische Veränderungen, Sie werden auf die Geburt und die Zeit danach vorbereitet. Sie lernen Atem- und Entspannungsübungen sowie Gebärhaltungen zur Geburtserleichterung. Körperübungen stärken die Körperwahrnehmung und Ihre Mobilität. Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett gehören genauso zu den Kursinhalten wie die Vorbereitung auf das Stillen und Stillzeit. Nebenbei lernen Sie andere Frauen / Paare kennen, und können neue Kontakte knüpfen.
Sie sollten sich frühzeitig (ab der ca. 12. Schwangerschaftswoche) bei einer Hebamme bzw. zu einem Kurs anmelden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Umgebung.
Geburt
Hebammen begleiten Geburten im Krankenhaus, im Geburtshaus und Zuhause. Manche Kliniken bieten die Möglichkeit der Begleitung durch eine Beleghebamme Ihrer Wahl an. Bei einer ambulanten Geburt können Sie wenige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause gehen. Die Hebamme betreut sie dann dort weiter. Wenn Sie sich für außerklinisch geburtshilfliche Hebammenhilfe interessieren, sollten Sie sich schon frühzeitig in der Schwangerschaft bei einer Hebamme melden. Auch bieten Hebammen Hilfe und Betreuung bei einer Fehlgeburt, und Begleiten auch bei intrauterinem Tod des Kindes.
Wochenbett
Die Hebamme steht Ihnen in den ersten Wochen während den großen körperlichen und seelischen Veränderungen zur Seite. Neben der Klärung medizinischer Fragen geht es in den ersten Lebenstagen auch darum, dass Mutter und Kind eine gute Beziehung zueinander aufbauen (Bonding). Der psychosoziale Aspekt spielt eine wesentliche Rolle. Die Hebamme beobachtet außerdem die Rückbildungs- und Abheilungsvorgänge, unterstützt das Stillen und gibt Hilfestellung bei Schwierigkeiten. Sie spricht mit Ihnen über die Geburt und die ersten Erfahrungen mit dem Kind.
Beim Neugeborenen beobachtet sie sein Verhalten und die körperlichen Vorgänge, die Abheilung des Nabels und insbesondere auch die Entwicklung einer evtl. Neugeborenengelbsucht. Sie informiert über die Screeninguntersuchung nach dem Gendiagnostikgesetz und nimmt evtl. Blut aus der Ferse des Neugeborenen am 3. Lebenstag zur Feststellung einer evtl. Stoffwechselstörung. Sie leitet die Eltern in praktischer Babypflege an, erklärt die Prophylaxen und Vorsorgeuntersuchungen, informiert bei Bedarf über die Flaschenernährung und berät über die Verhütung nach der Geburt.
Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind zwölf Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16-mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen können Sie anschließend noch achtmal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.
Auch für die Wochenbettbetreuung fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Pauschalen an.
Hebammen bieten außerdem Kurse in Rückbildungsgymnastik, aufbauender Beckenbodengymnastik, natürlicher Familienplanung und Babymassage an.
Betreuung bis zum Ende der Stillzeit
Hebammenhilfe steht Ihnen bis zum Ende der Stillzeit zu, und beinhaltet u.a. Beratung und Unterstützung bei Stillproblemen oder Schwierigkeiten sowie beim Abstillen. Auch ist Ihre Hebamme die erste Ansprechpartnerin bei Ernährungsfragen und Fragen zur Beikosteinführung.
Betreuung in besonderen Lebenssituationen
Vielleicht befinden Sie sich in einer Krise vor oder auch nach der Geburt. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Hebamme anzusprechen. Sie unterstützt Sie und nennt Ihnen bei Bedarf Ärzte und Psychologen, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen, an die Sie sich wenden können.
Wenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach Geburt stirbt, brauchen Eltern besondere Beratung und Begleitung. Hebammenhilfe steht ihnen auch zu, wenn es zu einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch kommt. In diesem Fall kann es hilfreich sein, schon vor dem Eingriff eine Hebamme kennen zu lernen um zu besprechen, was auf sie zukommen kann. Auch nach einer Adoption steht Ihnen Hebammenhilfe zu.
Familienhebammen
Familienhebammen sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Ihr Einsatz ist überall da sinnvoll, wo Mütter eine verstärkte Hilfestellung im alltäglichen Umgang mit ihren Kindern brauchen.
Deshalb richtet sich das Angebot besonders an Teenagermütter, Familien mit Migrationshintergrund, Frauen/Partner mit psychischen Belastungen oder Suchtproblematik sowie an chronisch kranke Frauen und an Frauen mit Gewalterfahrungen. Das Betreuungsangebot reicht bis zum Ende des ersten Lebensjahres der Kinder.
Was Sie als Schwangere wissen sollten
Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden. Die meisten Leistungen werden von den Krankenkassen getragen. Wenn Sie eine Hausgeburt planen, sollten Sie sich so früh wie möglich mit einer Hausgeburtshebamme in Verbindung setzen.
Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen, z.B. Rufbereitschaftspauschale, Kinderwunschberatung, PEKiP-Kurse und Geburtsvorbereitungskurse für den Lebenspartner. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.
Besondere Leistungen
Über die geregelten Krankenkassenleistungen hinaus, bieten Hebammen auch Leistungen an, die, zumindest teilweise, privat zu bezahlen sind. Dazu gehören z.B. u.a.: die Rufbereitschaftspauschale (bei außerklinischer Geburtshilfe oder Beleggeburten), die Partnergebühr im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses, verschiedene Kurse (PEKIP, Yoga, Tai-Chi, Qi Gong, Wassergymnastik, Autogenes Training oder Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, Raucherentwöhnung in Schwangerschaft und Stillzeit), Individuelle Yoga- Anleitung, Reiki, Watsu, Aquabalancing,
Bitte fragen Sie bei Interesse bei Ihrer Hebamme und Ihrer Krankenkasse nach.